GOZ, HKP und Zahnstaffel erklärt: Was diese Begriffe für Ihre Versicherung bedeuten – Zahnzusatzversicherung Ratgeber
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GOZ, HKP und Zahnstaffel erklärt: Was diese Begriffe für Ihre Versicherung bedeuten

11 Min. LesezeitAktualisiert: 9. Juni 2026
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Wer seine Zahnarztrechnung oder die Mitteilungen seiner Zahnzusatzversicherung liest, stolpert regelmäßig über Abkürzungen und Begriffe, die nicht selbsterklärend sind: GOZ, HKP, Zahnstaffel, Festzuschuss, KIG, AVB. Wer diese Begriffe versteht, kann seine Versicherung optimal nutzen – und vermeidet teure Missverständnisse.

Was bedeutet GOZ? Die Gebührenordnung für Zahnärzte

GOZ steht für Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie ist die gesetzlich vorgeschriebene Grundlage, nach der Zahnärzte ihre privaten Leistungen abrechnen dürfen.

Der Punktwert und der GOZ-Faktor: Jede zahnmedizinische Leistung hat eine GOZ-Nummer und einen Basispunktwert. Der Zahnarzt kann diesen Basisbetrag mit einem Faktor multiplizieren:

  • Einfachsatz (1,0-fach): Mindestens möglicher Satz, nur in Ausnahmefällen
  • Regelsatz (2,3-fach): Der Standard, den die meisten Zahnärzte anwenden
  • Maximalfaktor (3,5-fach): Bei besonders schwierigen Fällen, erfordert schriftliche Begründung

Beispiel GOZ-Abrechnung:

  • GOZ-Position 2100 (Krone): Basispunktwert = ca. 200 Euro
  • Abrechnung mit 2,3-fach: 200 x 2,3 = 460 Euro
  • Abrechnung mit 3,5-fach: 200 x 3,5 = 700 Euro

Wichtig für Ihre Zahnzusatzversicherung: Viele Tarife erstatten nur bis zum 2,3-fachen GOZ-Satz. Wer höher abgerechnet wird, muss den Differenzbetrag selbst tragen. Achten Sie beim Tarifvergleich auf die Regelung zum GOZ-Faktor.

Der Allianz MeinZahnschutz 100 erstattet in der Regel bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz – damit sind auch schwierige Fälle vollständig abgedeckt.

GOZ vs. BEMA: Neben der GOZ gibt es die BEMA (Bewertungsmaßstab zahnmedizinischer Leistungen) – das Abrechnungssystem für Kassenleistungen der GKV. Kassenleistungen nach BEMA sind für Patienten kostenlos oder nur mit geringer Zuzahlung verbunden. Privatleistungen nach GOZ zahlen Sie selbst – oder Ihre Zahnzusatzversicherung.

Was ist ein HKP? Der Heil- und Kostenplan

HKP steht für Heil- und Kostenplan. Er ist Ihr wichtigstes Dokument bei umfangreicheren Zahnbehandlungen.

Wann wird ein HKP ausgestellt? Ihr Zahnarzt erstellt einen HKP, wenn eine größere Behandlung geplant ist, insbesondere bei:

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen)
  • Implantaten
  • Größeren kieferorthopädischen Maßnahmen
  • Parodontosebehandlungen (Parodontalstatus)

Was steht im HKP?

  • Geplante Behandlungsmaßnahmen mit GOZ-Nummern
  • Voraussichtliche Kosten (aufgeschlüsselt nach Positionen)
  • GKV-Festzuschuss (was die Kasse übernimmt)
  • Ihr voraussichtlicher Eigenanteil
  • Unterschrift des Zahnarztes

Warum ist der HKP so wichtig?

Für die GKV: Den HKP müssen Sie vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die GKV prüft und bestätigt den Festzuschuss. Erst nach Genehmigung sollten Sie mit der Behandlung beginnen.

Für die Zahnzusatzversicherung: Viele Versicherer verlangen, dass der HKP vor Behandlungsbeginn vorgelegt wird. Wer erst nach der Behandlung einreicht, riskiert eine Ablehnung.

Praxis-Tipp: Reichen Sie den HKP immer schriftlich und mit Bestätigungsanforderung bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ein. Warten Sie auf schriftliche Rückantwort, bevor Sie mit der Behandlung beginnen.

Muster-Ablauf mit HKP:

  1. Zahnarzt erstellt HKP
  2. Sie reichen HKP bei GKV ein (Genehmigung Festzuschuss)
  3. Sie reichen HKP bei Zahnzusatzversicherung ein
  4. Versicherung bestätigt Deckung schriftlich
  5. Behandlung beginnt
  6. Rechnung einreichen – Erstattung erhalten

Was ist die Zahnstaffel?

Die Zahnstaffel (auch Leistungsstaffel oder Kostenerstattungsstaffel genannt) begrenzt die maximale Erstattungsleistung in den ersten Vertragsjahren.

Typisches Beispiel einer Zahnstaffel:

  • Jahr 1: max. 500 Euro Gesamterstattung
  • Jahr 2: max. 1.000 Euro Gesamterstattung
  • Jahr 3: max. 2.000 Euro Gesamterstattung
  • Ab Jahr 4: unbegrenzte Erstattung

Warum gibt es Zahnstaffeln? Versicherungen wollen verhindern, dass Personen eine Zahnzusatzversicherung nur für eine bevorstehende teure Behandlung abschließen und danach wieder kündigen. Die Zahnstaffel soll das Schiebungsrisiko minimieren.

Was bedeutet das konkret für Sie? Wenn Sie im ersten Versicherungsjahr ein Implantat für 3.500 Euro Eigenanteil benötigen und Ihre Zahnstaffel 500 Euro beträgt, erhalten Sie nur 500 Euro – obwohl Ihr Tarif eigentlich 100 % erstattet. Die restlichen 3.000 Euro müssen Sie selbst tragen.

Der Allianz MeinZahnschutz 100 hat keine Zahnstaffel – volle Erstattung ab dem ersten Tag, unabhängig vom Jahr. Das ist ein entscheidender Vorteil gegenüber vielen anderen Tarifen.

Weitere wichtige Fachbegriffe

Festzuschuss: Der von der GKV gewährte feste Zuschuss bei Zahnersatz. Er richtet sich nach der einfachsten, medizinisch ausreichenden Versorgung (Regelversorgung) und beträgt 60–75 % dieser Kosten (abhängig vom Bonusheft). Hochwertigerer Zahnersatz kostet mehr – der GKV-Anteil bleibt aber gleich.

Regelversorgung: Die einfachste, medizinisch ausreichende Behandlung, die als Berechnungsbasis für den GKV-Festzuschuss dient. Beispiel: Metallkrone statt Keramikkrone. Wer mehr möchte, zahlt die Differenz – oder seine Zahnzusatzversicherung übernimmt sie.

Bonusheft: Nachweis regelmäßiger Zahnarztbesuche. Bei lückenloser Führung über 5 Jahre erhöht sich der GKV-Festzuschuss auf 70 %, bei 10 Jahren auf 75 %. Das Bonusheft hängt im Wartezimmer des Zahnarztes aus – lassen Sie es immer abstempeln.

AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen): Das Regelwerk Ihrer Zahnzusatzversicherung. Darin steht, was genau versichert ist, was ausgeschlossen wird und wie im Leistungsfall vorzugehen ist. Lesen Sie die AVB vor dem Abschluss – oder lassen Sie sich die wichtigsten Punkte erklären.

KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppen): Einstufungssystem für Zahnfehlstellungen bei Kindern. Stufe 1–5, wobei 5 die schwerste Fehlstellung ist. Die GKV zahlt KFO nur bei Stufe 3–5. Stufe 1+2 (häufigste Fälle!) übernimmt nur eine gute Zahnzusatzversicherung wie der Allianz MeinZahnschutz 100.

PZR (Professionelle Zahnreinigung): Intensive Reinigung durch Zahnarzt oder Prophylaxefachkraft, die über die normale Zahnsteinentfernung hinausgeht. Kosten: 80–150 Euro pro Sitzung. Die GKV zahlt PZR nicht. Der MeinZahnschutz 100 erstattet PZR zu 100 % bis zu 2 Mal jährlich.

Parodontitis / Parodontose: Erkrankung des Zahnhalteapparats durch Bakterien im Zahnfleisch. Häufige Ursache für Zahnverlust. Die GKV übernimmt Basistherapie, höherwertige Behandlung (Parodontalchirurgie, Laserbehandlung) zahlt die Zahnzusatzversicherung.

Die Zahnstaffel vs. keine Zahnstaffel: Ein Rechenbeispiel

Szenario: Person mit Implantatbedarf im ersten Versicherungsjahr

Tarif A mit Zahnstaffel 500 Euro im Jahr 1:

  • Eigenanteil Implantat: 2.800 Euro
  • Erstattung durch Versicherung: 500 Euro (Jahresobergrenze)
  • Ihr Restbetrag: 2.300 Euro

Allianz MeinZahnschutz 100 ohne Zahnstaffel:

  • Eigenanteil Implantat: 2.800 Euro
  • Erstattung durch Versicherung: 2.800 Euro (100 %)
  • Ihr Restbetrag: 0 Euro

Differenz: 2.300 Euro – nur wegen der Zahnstaffel.

Häufige Fragen zu GOZ, HKP und Zahnstaffel

Muss ich den HKP vorab einreichen oder erst danach? Vor Behandlungsbeginn – unbedingt. Wer erst nach der Behandlung einreicht, riskiert eine Ablehnung. Einige Versicherer akzeptieren bei Notfallbehandlungen nachträgliche Einreichung.

Was passiert, wenn der Zahnarzt über den GOZ-Faktor 2,3 abrechnet? Dann müssen Sie den Mehraufwand selbst tragen – es sei denn, Ihr Tarif erstattet auch höhere GOZ-Faktoren. Der Zahnarzt muss Abrechnungen über den 2,3-fachen Satz schriftlich begründen.

Wie lange läuft die Zahnstaffel typischerweise? Meist 3–4 Jahre. Danach gilt volles Leistungsniveau. Beim Allianz MeinZahnschutz 100 gibt es keine Zahnstaffel – voller Schutz ab Tag 1.

Kann ich meine Zahnzusatzversicherung auch rückwirkend für bereits abgeschlossene Behandlungen nutzen? Nein. Zahnzusatzversicherungen zahlen nur für Behandlungen, die nach Vertragsbeginn entstehen und bei denen keine vorherige Kenntnis der Notwendigkeit vorlag.

Was ist der Unterschied zwischen GKV-Abrechnung und GOZ-Abrechnung? Die GKV-Abrechnung erfolgt nach BEMA und ist für Sie als Kassenpatient in der Regel kostenfrei. Die GOZ-Abrechnung gilt für Privatleistungen oder Mehrleistungen über die Regelversorgung hinaus – diese zahlen Sie selbst oder über Ihre Zahnzusatzversicherung.

Fazit: Wer die Begriffe kennt, spart Geld

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GOZ, HKP und Zahnstaffel klingen komplex – sind aber verständlich, wenn man sie einmal durchdrungen hat. Wer diese Begriffe kennt, kann:

  • Zahnarztrechungen korrekt prüfen
  • Den HKP rechtzeitig und vollständig einreichen
  • Tarife wirklich vergleichen und die Zahnstaffel-Falle vermeiden
  • Im Leistungsfall korrekt vorgehen und Ansprüche durchsetzen

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Häufige Fragen (FAQ)

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Versicherungsfachmann · IHK-geprüft · Spezialisiert auf Zahnschutz

Als unabhängiger Versicherungsfachmann berate ich seit Jahren Privatpersonen und Familien bei der Wahl der passenden Zahnzusatzversicherung. Meine Empfehlungen basieren auf echten Tarifvergleichen und langjähriger Praxiserfahrung – keine Werbung, nur Fakten.

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