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Zahnzusatzversicherung Sonderausgaben geltend zu machen ist grundsätzlich möglich. Allerdings gelten dabei bestimmte Voraussetzungen. Deshalb erklären wir 2026, was Sie bei der steuerlichen Behandlung Ihrer Zahnzusatzversicherung beachten müssen.
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Zahnzusatzversicherung Sonderausgaben: Rechtliche Grundlage
Beiträge zur Zahnzusatzversicherung Sonderausgaben fallen unter § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG (sonstige Vorsorgeaufwendungen). Dabei werden Krankenversicherungsbeiträge, die nicht der Basisabsicherung dienen, als sonstige Vorsorgeaufwendungen behandelt. Deshalb konkurriert die Zahnzusatzversicherung mit anderen Versicherungen um den selben Sonderausgabenpool.
Zahnzusatzversicherung Sonderausgaben: Höchstbeträge 2026
Bei den Zahnzusatzversicherung Sonderausgaben gibt es folgende jährliche Höchstbeträge:
- ›Arbeitnehmer: 1.900 Euro (inkl. Arbeitgeberanteil)
- ›Selbständige und Beamte: 2.800 Euro
Insbesondere bei GKV-Pflichtversicherten ist dieser Topf durch die GKV-Beiträge meist vollständig ausgeschöpft. Allerdings lohnt sich der Eintrag dennoch – das Finanzamt berechnet automatisch, ob noch Spielraum vorhanden ist.
Zahnzusatzversicherung Sonderausgaben: Richtig eintragen
Für den Eintrag der Zahnzusatzversicherung Sonderausgaben in der Steuererklärung:
- ›Anlage Vorsorgeaufwand auswählen
- ›Abschnitt „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ öffnen
- ›Jahresbeitrag der Zahnzusatzversicherung eintragen
- ›Beitragsbescheinigung des Versicherers als Beleg aufbewahren
Zahnzusatzversicherung Sonderausgaben: Praxisbeispiel
Beispiel: Selbständige Person mit 500 Euro jährlichem PKV-Beitrag und 150 Euro Zahnzusatzversicherung. Der gesamte Vorsorgeaufwand (650 Euro) liegt unter dem Höchstbetrag von 2.800 Euro. Deshalb können alle 150 Euro der Zahnzusatzversicherung Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Bei einem Steuersatz von 30 % entspricht das 45 Euro Steuerersparnis pro Jahr.
Zahnzusatzversicherung Sonderausgaben: Häufige Fragen
Reicht der Kontoauszug als Nachweis?
Im Grundsatz reicht der Eintrag im Formular. Allerdings sollten Sie für mögliche Rückfragen des Finanzamts die Beitragsbescheinigung oder Kontoauszüge aufbewahren.
Gelten auch selbst bezahlte Zahnarztkosten als Sonderausgaben?
Nein, Zahnarztkosten sind keine Sonderausgaben. Allerdings können sie als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Deshalb sind beide Positionen getrennt einzutragen.
▶ Video-Erklärung
Mehr: Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen, Steuererklärung, Vergleich 2026.
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Häufige Fragen (FAQ)
Quellen & weiterführende Links
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Über den Autor
Ihr Experte für Zahnzusatzversicherungen
Versicherungsfachmann · IHK-geprüft · Spezialisiert auf Zahnschutz
Als unabhängiger Versicherungsfachmann berate ich seit Jahren Privatpersonen und Familien bei der Wahl der passenden Zahnzusatzversicherung. Meine Empfehlungen basieren auf echten Tarifvergleichen und langjähriger Praxiserfahrung – keine Werbung, nur Fakten.

