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Eine Zahnzusatzversicherung trotz Brücke abzuschließen ist in den meisten Fällen problemlos möglich. Deshalb erklären wir, wie die Fehlzahnklausel bei vorhandenen Brücken greift und welche Tarife 2026 empfehlenswert sind.
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Zahnzusatzversicherung trotz Brücke: Wie gilt die Fehlzahnklausel?
Bei einer Zahnzusatzversicherung trotz Brücke gilt: Der durch die Brücke überspannte fehlende Zahn wurde bereits versorgt. Deshalb behandeln die meisten Tarife brückenversorgte Lücken wie vorhandene Zähne – die Fehlzahnklausel greift nicht. Allerdings sollten Sie dies vor Vertragsabschluss explizit beim Versicherer klären, da die Auslegung von Anbieter zu Anbieter variiert.
Zahnzusatzversicherung trotz Brücke: Was wird künftig erstattet?
Die Zahnzusatzversicherung trotz Brücke erstattet keine Kosten für bereits vorhandene Brücken. Jedoch werden zukünftige Brückenversorgungen vollständig erstattet. Allianz MeinZahnschutz 100 übernimmt beispielsweise 100 % der Kosten für neue Brücken – ohne Wartezeit und ohne Budgetbegrenzung im ersten Jahr.
| Tarif | Brücken versichert | Wartezeit | Erstattung |
|---|---|---|---|
| Allianz MeinZahnschutz 100 | Ja, künftige | Keine | 100 % |
| DFV ZahnSchutz Exklusiv 100 | Ja, künftige | 8 Monate | 100 % |
| HanseMerkur ZZ Exklusiv | Ja, künftige | Keine | Bis 80 % |
Zahnzusatzversicherung trotz Brücke: Antrag richtig ausfüllen
Geben Sie im Antrag für eine Zahnzusatzversicherung trotz Brücke alle Brücken vollständig an. Fragen Sie beim Anbieter nach, ob brückenversorgte Zähne als fehlend oder vorhanden gezählt werden. Dadurch sichern Sie sich ab, dass im Leistungsfall keine Ablehnung erfolgt. Mehr: Zahnzusatzversicherung fehlende Zähne 2026, Zahnersatz 100 % Vollkostenversicherung.
▶ Video-Erklärung
Zahnzusatzversicherung trotz Brücke: Häufige Fragen
Kann ich meine bestehende Brücke erneuern lassen und wird das erstattet?
Ja, wenn die Brücke nach Versicherungsbeginn neu angefertigt wird, wird sie erstattet. Bestehende Brücken werden hingegen nicht rückwirkend übernommen.
Gilt eine fehlende Brücke als fehlender Zahn?
Nein. Die Brücke selbst ist kein Zahn. Der fehlende Zahn darunter gilt jedoch als fehlend – sofern er nicht explizit als „versorgt“ eingestuft wird. Deshalb: Immer vorab klären.
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Häufige Fragen (FAQ)
Quellen & weiterführende Links
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Über den Autor
Ihr Experte für Zahnzusatzversicherungen
Versicherungsfachmann · IHK-geprüft · Spezialisiert auf Zahnschutz
Als unabhängiger Versicherungsfachmann berate ich seit Jahren Privatpersonen und Familien bei der Wahl der passenden Zahnzusatzversicherung. Meine Empfehlungen basieren auf echten Tarifvergleichen und langjähriger Praxiserfahrung – keine Werbung, nur Fakten.

