DFV Zahnzusatzversicherung im Test: DFV-ZahnSchutz Basis, Komfort, Premium und Exklusiv 100

Von Tarik El Bouazzaoui · Stand: 18. Oktober 2026

Die DFV Deutsche Familienversicherung bietet den DFV-ZahnSchutz in den Stufen Basis, Komfort, Premium und Exklusiv an. Der Toptarif Exklusiv 100 zahlt Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie zu 100 % der Kosten, die nach der Kassenleistung übrig bleiben. Eine Wartezeit gibt es nicht, Gesundheitsfragen stellt die DFV laut eigener Aussage beim Abschluss nicht.[1][2] Dafür sind die Leistungen in den ersten 48 Monaten begrenzt. Laut DFV erhielt Exklusiv 100 bei Stiftung Warentest Finanztest 09/2026 die Note „sehr gut (0,5)“.[1]

Hier erfährst du, was die Stufen leisten, was sie kosten, wo ihre Grenzen liegen und für wen sie sich eignen.

Transparenz: Durch die Vermittlung von Versicherungen erhalte ich als Makler eine Vergütung vom jeweiligen Versicherer. Alle Angaben in diesem Artikel sind mit Quellen belegt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vier Stufen: Basis (50 %), Komfort (70 %), Premium (80 %) und Exklusiv (100 %). Laut Bedingungen gibt es auch Zwischenstufen von 10 bis 90 %.[1][3]
  • Keine Wartezeit und laut DFV keine Gesundheitsfragen. Bereits angeratene, begonnene oder bekannte Behandlungen sind aber ausgeschlossen.[1][2]
  • Berechnung: Die DFV zieht zuerst die Kassenleistung ab und erstattet vom Rest den Prozentsatz deiner Stufe.[2][3]
  • Leistungsbegrenzung: In den ersten 48 Monaten gelten Höchstbeträge, bei Exklusiv 100 zum Beispiel 1.750 Euro in den ersten 12 Monaten. Nach Unfällen und für Prophylaxe gilt sie nicht.[2][3]
  • Zahnreinigung und Bleaching: 100 %, zusammen bis 200 Euro im Jahr bei Exklusiv 100.[3]
  • Beitrag für 21- bis 30-Jährige: 14,90 Euro (Basis), 20,60 Euro (Komfort), 23,60 Euro (Premium) und 29,30 Euro (Exklusiv) im Monat.[3]
  • Kündigung: nach 24 Monaten täglich ohne Frist.[2][5]
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Die vier Stufen im Vergleich

LeistungBasis 50Komfort 70Premium 80Exklusiv 100
Zahnersatz, Kronen, Brücken, Implantate50 %70 %80 %100 %
Füllungen, Inlays, Wurzel- und Parodontosebehandlung50 %70 %80 %100 %
Kieferorthopädie mit Kassenleistung50 %70 %80 %100 %
Kieferorthopädie ohne Kassenleistung50 %, bis 1.000 Euro70 %, bis 1.400 Euro80 %, bis 1.600 Euro100 %, bis 2.000 Euro
Zahnreinigung und Bleaching zusammen pro Jahr100 %, bis 100 Euro100 %, bis 140 Euro100 %, bis 160 Euro100 %, bis 200 Euro
Begrenzung in den ersten 12 Monaten875 Euro1.225 Euro1.400 Euro1.750 Euro
Wartezeitkeinekeinekeinekeine
Beitrag 21 bis 30 Jahre14,90 Euro20,60 Euro23,60 Euro29,30 Euro

Quellen: DFV, Anhang zu den Versicherungsbedingungen DFV-ZahnSchutz, Fassung 01.08.2025, Beiträge gültig ab 01.08.2025. Die Prozentsätze gelten für die Kosten, die nach Abzug der Kassenleistung übrig bleiben. Die Zuordnung der Stufennamen stammt von der DFV-Website.[1][3]

Was das für dich bedeutet: Anders als viele Anbieter teilt die DFV nicht in Zahnersatz und Zahnerhalt auf. Der Prozentsatz deiner Stufe gilt für Füllungen genauso wie für Implantate und die Zahnspange. Wer bei Füllungen und Wurzelbehandlung nichts selbst zahlen möchte, braucht deshalb Exklusiv 100.

So rechnet die DFV

Die DFV zieht zuerst ab, was die Krankenkasse zahlt. Vom Rest erstattet sie den Prozentsatz deiner Stufe. Erstattet wird bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).[2]

Rechenbeispiel: Implantat mit Krone

Annahmen für dieses Beispiel: Die erstattungsfähige Rechnung beträgt 3.000 Euro, die Kasse zahlt einen Festzuschuss von 500 Euro. Die Begrenzung der ersten 48 Monate ist bereits abgelaufen.

RechenschrittBasis 50Komfort 70Premium 80Exklusiv 100
Rechnung3.000 Euro3.000 Euro3.000 Euro3.000 Euro
abzüglich Kassenleistung500 Euro500 Euro500 Euro500 Euro
verbleibende Kosten2.500 Euro2.500 Euro2.500 Euro2.500 Euro
Erstattung der DFV1.250 Euro1.750 Euro2.000 Euro2.500 Euro
Dein Eigenanteil1.250 Euro750 Euro500 Euro0 Euro

Eigene Beispielrechnung nach den Versicherungsbedingungen, Ziffer 2.3.1, und dem Anhang. Die Beträge sind Annahmen, keine Kostenschätzung.[2][3]

Fände dieselbe Behandlung in den ersten 12 Monaten statt, würde Exklusiv 100 höchstens 1.750 Euro zahlen. Dein Eigenanteil läge dann bei 750 Euro.[3]

Gut zu wissen:

  • Ohne Kassenleistung: Zahlt die Kasse nichts oder nimmst du ihre Leistung nicht in Anspruch, rechnet die DFV pauschal 30 % als Kassenleistung ab. Bei Implantaten gilt diese Pauschale nicht.[2]
  • Über dem 3,5-fachen Satz: Rechnet dein Zahnarzt mit einer Honorarvereinbarung darüber ab, zahlst du den Teil darüber selbst. Die Bedingungen nennen als Obergrenze den 3,5-fachen Satz.[2]
  • Unfälle: Kosten nach einem Unfall, der nach Versicherungsbeginn passiert ist, ersetzt die DFV zu 100 % ohne Höchstbetrag. Das gilt in allen Stufen.[2][3]

Die Leistungsbegrenzung in den ersten 48 Monaten

Die DFV begrenzt ihre Leistungen in den ersten vier Jahren ab Versicherungsbeginn. Die Beträge gelten zusammengerechnet:[2][3]

Zeitraum ab VersicherungsbeginnBasis 50Komfort 70Premium 80Exklusiv 100
erste 12 Monate875 Euro1.225 Euro1.400 Euro1.750 Euro
erste 24 Monate1.750 Euro2.450 Euro2.800 Euro3.500 Euro
erste 36 Monate2.625 Euro3.675 Euro4.200 Euro5.250 Euro
erste 48 Monate3.500 Euro4.900 Euro5.600 Euro7.000 Euro
ab dem 49. Monatunbegrenztunbegrenztunbegrenztunbegrenzt

Quelle: DFV, Anhang zu den Versicherungsbedingungen, Leistungsbegrenzungen, Fassung 01.08.2025.[3]

Gut zu wissen:

  • Behandlungsdatum zählt: Welcher Zeitraum gilt, richtet sich nach dem Tag der Behandlung.[2]
  • Kein Nachholen: Was über einen Höchstbetrag hinausgeht, wird später nicht nachgezahlt.[2]
  • Echte Monate: Die Zeiträume laufen ab Versicherungsbeginn. Bei manchen Anbietern endet das erste Versicherungsjahr schon am 31. Dezember.
  • Ausgenommen: Zahnreinigung, Bleaching und Unfälle zählen nicht zur Begrenzung.[2]

Die Beiträge nach Alter

AltersgruppeBasis 50Komfort 70Premium 80Exklusiv 100
0 bis 20 Jahre9,10 Euro12,60 Euro14,30 Euro17,80 Euro
21 bis 30 Jahre14,90 Euro20,60 Euro23,60 Euro29,30 Euro
31 bis 40 Jahre19,20 Euro26,60 Euro30,30 Euro37,70 Euro
41 bis 45 Jahre22,20 Euro30,80 Euro35,10 Euro43,70 Euro
46 bis 50 Jahre24,00 Euro33,10 Euro37,80 Euro46,90 Euro
51 bis 55 Jahre26,60 Euro36,80 Euro41,80 Euro52,00 Euro
56 bis 60 Jahre30,60 Euro42,30 Euro48,20 Euro59,90 Euro
61 bis 70 Jahre34,60 Euro47,80 Euro54,40 Euro67,60 Euro
71 bis 80 Jahre30,30 Euro41,80 Euro47,50 Euro59,00 Euro
ab 81 Jahre21,30 Euro29,40 Euro33,50 Euro41,70 Euro

Monatsbeiträge laut Anhang zu den Versicherungsbedingungen, gültig ab 01.08.2025.[3]

Gut zu wissen: Erreichst du die nächste Altersgruppe, zahlst du ab dem folgenden Monat den neuen Beitrag.[2] Ungewöhnlich ist, dass die Beiträge ab 71 Jahren wieder sinken. Die DFV kann die Beiträge anpassen, wenn sich die Kosten dauerhaft ändern.[2][3]

Was der DFV-ZahnSchutz laut Bedingungen leistet

  • Zahnbehandlung und Zahnersatz: unter anderem Kunststofffüllungen, Inlays, Wurzel- und Parodontosebehandlung, Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate mit Knochenaufbau, Aufbissschienen und Reparaturen. Labor und Material sind eingeschlossen.[2]
  • Kieferorthopädie: Behandlungen nach den Indikationsgruppen KIG 1 bis 5. Eine Altersgrenze nennen die Bedingungen nicht. Zahn- und Kieferfehlstellungen, die beim Abschluss schon bestehen, sind aber ausgeschlossen.[2]
  • Zahnreinigung und Bleaching: professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelung zu 100 %. Bleaching beim Zahnarzt alle drei Jahre, zusammen mit der Prophylaxe bis zum Jahreshöchstbetrag deiner Stufe.[2][3]
  • Veneers: Die Bedingungen nennen Veneers bei den Leistungen, schließen kosmetische Behandlungen wie Veneers aber aus. Nach meiner Lesart zahlt die DFV sie nur, wenn sie medizinisch notwendig sind.[2]
  • GOZ-Garantie: Neue, heute noch unbekannte Behandlungsmethoden sollen künftig mitversichert sein.[2]
  • Weltweit: Der Schutz gilt auch bei Behandlungen im Ausland, erstattet wird höchstens nach GOZ.[2]
  • Assistance: Eine 24-Stunden-Hotline hilft unter anderem bei der Zahnarztsuche und bei einer Zweitmeinung, wenn sie im Versicherungsschein vereinbart ist.[6]

Was nicht versichert ist

  • Laufende Behandlungen: Behandlungen, die vor Vertragsabschluss begonnen, angeraten oder bekannt waren.[2][4]
  • Fehlende Zähne: Zähne, die beim Abschluss fehlen, beschädigt oder noch nicht dauerhaft ersetzt sind. Herausnehmbare Prothesen zählen nicht als dauerhaft ersetzt.[2]
  • Langzeitprovisorien und Implantate bei Milchzähnen.[2]
  • Behandlungen durch nahe Angehörige: Hier ersetzt die DFV nur Sachkosten.[2]

Keine Gesundheitsfragen heißt also nicht, dass alles versichert ist. Wer schon eine Lücke hat oder einen Heil- und Kostenplan in der Hand hält, bekommt dafür nichts. Mehr dazu im Ratgeber Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit.

Kündigung und Laufzeit

  • Mindestlaufzeit: 24 Monate.[2][5]
  • Deine Kündigung: danach täglich ohne Frist, in Textform. Zu viel gezahlte Beiträge erstattet die DFV laut Kundeninformation zurück.[2][5]
  • Bei einer Beitragserhöhung: Kündigung innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung möglich.[2]
  • Kündigung durch die DFV: Die DFV verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.[2]
  • Widerruf: Die DFV gewährt zwei Monate statt der gesetzlichen 14 Tage.[5]
  • Wichtig: Endet der Vertrag, endet auch der Schutz für eine laufende Behandlung.[2]

Testergebnisse laut DFV

TarifBewertung laut DFVTester und Ausgabe
DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100„sehr gut (0,5)“, TestsiegerStiftung Warentest Finanztest 09/2026, 278 Tarife

Quelle: DFV, Zahnzusatzversicherung, abgerufen am 18.10.2026. Für die übrigen Stufen nennt die DFV dort keine Note.[1]

Die vollständigen Ergebnisse stehen kostenpflichtig auf test.de.[8] Wie die Noten zustande kommen, erklärt der Ratgeber Zahnzusatzversicherung Testsieger 2026.

Stärken und Schwächen

StärkenSchwächen
Keine Wartezeit und laut DFV keine Gesundheitsfragen[1][2]Leistungsbegrenzung über 48 Monate statt üblicher drei Jahre[3]
Laut DFV „sehr gut (0,5)“ bei Finanztest 09/2026[1]Für 21- bis 30-Jährige teurer als manche Konkurrenz[3]
Kieferorthopädie KIG 1 bis 5 ohne Altersgrenze in den Bedingungen[2]Füllungen und Wurzelbehandlung nur in Exklusiv 100 zu 100 %[3]
Unfälle zu 100 % ohne Höchstbetrag[2]Fehlende Zähne ausgeschlossen[2]
Nach 24 Monaten täglich kündbar[2]Erstattung nur bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz[2]
Zahnreinigung zählt nicht zur Begrenzung[2]Zahnreinigung und Bleaching zusammen gedeckelt, bei Exklusiv auf 200 Euro[3]

Wie schneidet die DFV im Vergleich ab?

Zum Vergleich der Allianz-Tarif mit dem gleichen Erstattungssatz:

PunktDFV-ZahnSchutz Exklusiv 100Allianz MeinZahnschutz 100
Zahnersatz und Implantate100 % nach Abzug der Kassenleistung[2][3]100 % abzüglich Kassenleistung[7]
Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung100 %[3]100 %[7]
Begrenzung erste Jahre1.750 / 3.500 / 5.250 / 7.000 Euro in 48 Monaten[3]1.000 / 2.500 / 4.000 Euro in drei Versicherungsjahren[7]
Zahnreinigung100 %, zusammen mit Bleaching bis 200 Euro im Jahr[3]100 %, ohne eigene Jahresgrenze, zählt zur Zahnstaffel[7]
KieferorthopädieKIG 1 bis 5, ohne Kassenleistung bis 2.000 Euro[2][3]unter 21 Jahren, bis 3.000 Euro[7]
Fehlende Zähneausgeschlossen[2]bis zu drei fehlende Zähne versicherbar (laut Allianz)[7]
Testurteil laut Anbieter„sehr gut (0,5)“[1]„sehr gut (0,6)“[7]
Beitrag 21 bis 30 Jahre29,30 Euro[3]ab 18,77 Euro[7]

Was das für dich bedeutet: Beim Zahnersatz zahlen beide Tarife nach Ablauf der Begrenzung den vollen Rest. Die DFV erlaubt im ersten Jahr mehr Leistung, begrenzt dafür ein Jahr länger. Für junge Erwachsene ist die Allianz deutlich günstiger, und wer schon eine Zahnlücke hat, ist bei der Allianz besser aufgehoben. Die DFV punktet bei der Kieferorthopädie ohne Altersgrenze und beim Abschluss ohne Gesundheitsfragen. Mehr dazu im Ratgeber Allianz Zahnzusatzversicherung im Test.

Sehr Gut (0,6) Stiftung Warentest Keine Wartezeit

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Für wen eignet sich welche DFV-Stufe?

Deine SituationSinnvolle Wahl
Du willst Zahnersatz, Füllungen und Implantate ohne EigenanteilExklusiv 100
Du willst vor allem teuren Zahnersatz abfedern und Beitrag sparenPremium 80 oder Komfort 70
Dein Kind könnte eine Zahnspange brauchenExklusiv 100 vor der ersten Diagnose. Mehr im Ratgeber Zahnzusatzversicherung für Kinder.
Du möchtest keine Gesundheitsfragen beantwortenDFV prüfen, aber laufende und angeratene Behandlungen bleiben ausgeschlossen.
Dir fehlen bereits ZähneDie DFV zahlt für diese Zähne nicht. Andere Tarife prüfen lassen.
Du bist zwischen 21 und 40 und willst günstig startenBeiträge mit anderen Anbietern vergleichen. Mehr im Ratgeber Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?

Häufige Fragen

Hat die DFV Zahnzusatzversicherung eine Wartezeit?

Nein. Laut Versicherungsbedingungen bestehen keine Wartezeiten. In den ersten 48 Monaten sind die Leistungen aber begrenzt, bei Exklusiv 100 auf 1.750 Euro in den ersten 12 Monaten.[2][3]

Stellt die DFV Gesundheitsfragen?

Laut DFV werden beim Abschluss des DFV-ZahnSchutz keine Gesundheitsfragen gestellt.[1] Behandlungen, die vor Abschluss begonnen, angeraten oder bekannt waren, sowie fehlende Zähne sind trotzdem ausgeschlossen.[2]

Was kostet die DFV Zahnzusatzversicherung?

Für 21- bis 30-Jährige laut Anhang zu den Bedingungen 14,90 Euro (Basis 50), 20,60 Euro (Komfort 70), 23,60 Euro (Premium 80) und 29,30 Euro (Exklusiv 100) im Monat, gültig ab 01.08.2025.[3]

Wie hat die DFV bei Stiftung Warentest abgeschnitten?

Laut DFV erhielt der DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 bei Stiftung Warentest Finanztest 09/2026 die Note „sehr gut (0,5)“ und war Testsieger unter 278 Tarifen.[1] Die vollständigen Ergebnisse stehen kostenpflichtig auf test.de.[8]

Wann kann ich die DFV Zahnzusatzversicherung kündigen?

Nach der Mindestlaufzeit von 24 Monaten täglich ohne Kündigungsfrist in Textform. Bei einer Beitragserhöhung kannst du innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung kündigen.[2][5]

Persönliche Beratung

Ich bin Tarik El Bouazzaoui. Wenn du wissen möchtest, ob die DFV oder ein anderer Anbieter besser zu deinem Alter und deinen Zähnen passt, schauen wir uns das gemeinsam an. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

Eine persönliche Einschätzung ist keine Leistungszusage des Versicherers. Bitte beachte auch die Erstinformation.

Beratung anfragen

Quellen und Informationsstand

Abgerufen am 18. Oktober 2026. Anbieterangaben ersetzen nicht die maßgeblichen Vertragsunterlagen.

  1. DFV: Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz (Anbieterangabe)
  2. DFV: Versicherungsbedingungen für die Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz, Fassung 01.08.2025 (KV_DFV_VB_0838_2507)
  3. DFV: Anhang zu den Versicherungsbedingungen DFV-ZahnSchutz, Fassung 01.08.2025, Beiträge gültig ab 01.08.2025 (KV_DFV_VB_0839_2207)
  4. DFV: Informationsblatt zu Versicherungsprodukten DFV-ZahnSchutz (ZZV_DFV_IPID_1041_2411)
  5. DFV: Kundeninformationsblatt (ZZV_DFV_KIB_1040_2604)
  6. DFV: DFV-ZahnSchutz Assistance (KV_DFV_VB_0872_2304)
  7. Allianz: Zahnzusatzversicherung MeinZahnschutz (Anbieterangabe)
  8. Stiftung Warentest: Zahnzusatzversicherungen im Vergleich