DFV Zahnzusatzversicherung im Test: DFV-ZahnSchutz Basis, Komfort, Premium und Exklusiv 100
Von Tarik El Bouazzaoui · Stand: 18. Oktober 2026
Die DFV Deutsche Familienversicherung bietet den DFV-ZahnSchutz in den Stufen Basis, Komfort, Premium und Exklusiv an. Der Toptarif Exklusiv 100 zahlt Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie zu 100 % der Kosten, die nach der Kassenleistung übrig bleiben. Eine Wartezeit gibt es nicht, Gesundheitsfragen stellt die DFV laut eigener Aussage beim Abschluss nicht.[1][2] Dafür sind die Leistungen in den ersten 48 Monaten begrenzt. Laut DFV erhielt Exklusiv 100 bei Stiftung Warentest Finanztest 09/2026 die Note „sehr gut (0,5)“.[1]
Hier erfährst du, was die Stufen leisten, was sie kosten, wo ihre Grenzen liegen und für wen sie sich eignen.
Transparenz: Durch die Vermittlung von Versicherungen erhalte ich als Makler eine Vergütung vom jeweiligen Versicherer. Alle Angaben in diesem Artikel sind mit Quellen belegt.
Das Wichtigste in Kürze
- Vier Stufen: Basis (50 %), Komfort (70 %), Premium (80 %) und Exklusiv (100 %). Laut Bedingungen gibt es auch Zwischenstufen von 10 bis 90 %.[1][3]
- Keine Wartezeit und laut DFV keine Gesundheitsfragen. Bereits angeratene, begonnene oder bekannte Behandlungen sind aber ausgeschlossen.[1][2]
- Berechnung: Die DFV zieht zuerst die Kassenleistung ab und erstattet vom Rest den Prozentsatz deiner Stufe.[2][3]
- Leistungsbegrenzung: In den ersten 48 Monaten gelten Höchstbeträge, bei Exklusiv 100 zum Beispiel 1.750 Euro in den ersten 12 Monaten. Nach Unfällen und für Prophylaxe gilt sie nicht.[2][3]
- Zahnreinigung und Bleaching: 100 %, zusammen bis 200 Euro im Jahr bei Exklusiv 100.[3]
- Beitrag für 21- bis 30-Jährige: 14,90 Euro (Basis), 20,60 Euro (Komfort), 23,60 Euro (Premium) und 29,30 Euro (Exklusiv) im Monat.[3]
- Kündigung: nach 24 Monaten täglich ohne Frist.[2][5]
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Die vier Stufen im Vergleich
| Leistung | Basis 50 | Komfort 70 | Premium 80 | Exklusiv 100 |
|---|---|---|---|---|
| Zahnersatz, Kronen, Brücken, Implantate | 50 % | 70 % | 80 % | 100 % |
| Füllungen, Inlays, Wurzel- und Parodontosebehandlung | 50 % | 70 % | 80 % | 100 % |
| Kieferorthopädie mit Kassenleistung | 50 % | 70 % | 80 % | 100 % |
| Kieferorthopädie ohne Kassenleistung | 50 %, bis 1.000 Euro | 70 %, bis 1.400 Euro | 80 %, bis 1.600 Euro | 100 %, bis 2.000 Euro |
| Zahnreinigung und Bleaching zusammen pro Jahr | 100 %, bis 100 Euro | 100 %, bis 140 Euro | 100 %, bis 160 Euro | 100 %, bis 200 Euro |
| Begrenzung in den ersten 12 Monaten | 875 Euro | 1.225 Euro | 1.400 Euro | 1.750 Euro |
| Wartezeit | keine | keine | keine | keine |
| Beitrag 21 bis 30 Jahre | 14,90 Euro | 20,60 Euro | 23,60 Euro | 29,30 Euro |
Quellen: DFV, Anhang zu den Versicherungsbedingungen DFV-ZahnSchutz, Fassung 01.08.2025, Beiträge gültig ab 01.08.2025. Die Prozentsätze gelten für die Kosten, die nach Abzug der Kassenleistung übrig bleiben. Die Zuordnung der Stufennamen stammt von der DFV-Website.[1][3]
Was das für dich bedeutet: Anders als viele Anbieter teilt die DFV nicht in Zahnersatz und Zahnerhalt auf. Der Prozentsatz deiner Stufe gilt für Füllungen genauso wie für Implantate und die Zahnspange. Wer bei Füllungen und Wurzelbehandlung nichts selbst zahlen möchte, braucht deshalb Exklusiv 100.
So rechnet die DFV
Die DFV zieht zuerst ab, was die Krankenkasse zahlt. Vom Rest erstattet sie den Prozentsatz deiner Stufe. Erstattet wird bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).[2]
Rechenbeispiel: Implantat mit Krone
Annahmen für dieses Beispiel: Die erstattungsfähige Rechnung beträgt 3.000 Euro, die Kasse zahlt einen Festzuschuss von 500 Euro. Die Begrenzung der ersten 48 Monate ist bereits abgelaufen.
| Rechenschritt | Basis 50 | Komfort 70 | Premium 80 | Exklusiv 100 |
|---|---|---|---|---|
| Rechnung | 3.000 Euro | 3.000 Euro | 3.000 Euro | 3.000 Euro |
| abzüglich Kassenleistung | 500 Euro | 500 Euro | 500 Euro | 500 Euro |
| verbleibende Kosten | 2.500 Euro | 2.500 Euro | 2.500 Euro | 2.500 Euro |
| Erstattung der DFV | 1.250 Euro | 1.750 Euro | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| Dein Eigenanteil | 1.250 Euro | 750 Euro | 500 Euro | 0 Euro |
Eigene Beispielrechnung nach den Versicherungsbedingungen, Ziffer 2.3.1, und dem Anhang. Die Beträge sind Annahmen, keine Kostenschätzung.[2][3]
Fände dieselbe Behandlung in den ersten 12 Monaten statt, würde Exklusiv 100 höchstens 1.750 Euro zahlen. Dein Eigenanteil läge dann bei 750 Euro.[3]
Gut zu wissen:
- Ohne Kassenleistung: Zahlt die Kasse nichts oder nimmst du ihre Leistung nicht in Anspruch, rechnet die DFV pauschal 30 % als Kassenleistung ab. Bei Implantaten gilt diese Pauschale nicht.[2]
- Über dem 3,5-fachen Satz: Rechnet dein Zahnarzt mit einer Honorarvereinbarung darüber ab, zahlst du den Teil darüber selbst. Die Bedingungen nennen als Obergrenze den 3,5-fachen Satz.[2]
- Unfälle: Kosten nach einem Unfall, der nach Versicherungsbeginn passiert ist, ersetzt die DFV zu 100 % ohne Höchstbetrag. Das gilt in allen Stufen.[2][3]
Die Leistungsbegrenzung in den ersten 48 Monaten
Die DFV begrenzt ihre Leistungen in den ersten vier Jahren ab Versicherungsbeginn. Die Beträge gelten zusammengerechnet:[2][3]
| Zeitraum ab Versicherungsbeginn | Basis 50 | Komfort 70 | Premium 80 | Exklusiv 100 |
|---|---|---|---|---|
| erste 12 Monate | 875 Euro | 1.225 Euro | 1.400 Euro | 1.750 Euro |
| erste 24 Monate | 1.750 Euro | 2.450 Euro | 2.800 Euro | 3.500 Euro |
| erste 36 Monate | 2.625 Euro | 3.675 Euro | 4.200 Euro | 5.250 Euro |
| erste 48 Monate | 3.500 Euro | 4.900 Euro | 5.600 Euro | 7.000 Euro |
| ab dem 49. Monat | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt |
Quelle: DFV, Anhang zu den Versicherungsbedingungen, Leistungsbegrenzungen, Fassung 01.08.2025.[3]
Gut zu wissen:
- Behandlungsdatum zählt: Welcher Zeitraum gilt, richtet sich nach dem Tag der Behandlung.[2]
- Kein Nachholen: Was über einen Höchstbetrag hinausgeht, wird später nicht nachgezahlt.[2]
- Echte Monate: Die Zeiträume laufen ab Versicherungsbeginn. Bei manchen Anbietern endet das erste Versicherungsjahr schon am 31. Dezember.
- Ausgenommen: Zahnreinigung, Bleaching und Unfälle zählen nicht zur Begrenzung.[2]
Die Beiträge nach Alter
| Altersgruppe | Basis 50 | Komfort 70 | Premium 80 | Exklusiv 100 |
|---|---|---|---|---|
| 0 bis 20 Jahre | 9,10 Euro | 12,60 Euro | 14,30 Euro | 17,80 Euro |
| 21 bis 30 Jahre | 14,90 Euro | 20,60 Euro | 23,60 Euro | 29,30 Euro |
| 31 bis 40 Jahre | 19,20 Euro | 26,60 Euro | 30,30 Euro | 37,70 Euro |
| 41 bis 45 Jahre | 22,20 Euro | 30,80 Euro | 35,10 Euro | 43,70 Euro |
| 46 bis 50 Jahre | 24,00 Euro | 33,10 Euro | 37,80 Euro | 46,90 Euro |
| 51 bis 55 Jahre | 26,60 Euro | 36,80 Euro | 41,80 Euro | 52,00 Euro |
| 56 bis 60 Jahre | 30,60 Euro | 42,30 Euro | 48,20 Euro | 59,90 Euro |
| 61 bis 70 Jahre | 34,60 Euro | 47,80 Euro | 54,40 Euro | 67,60 Euro |
| 71 bis 80 Jahre | 30,30 Euro | 41,80 Euro | 47,50 Euro | 59,00 Euro |
| ab 81 Jahre | 21,30 Euro | 29,40 Euro | 33,50 Euro | 41,70 Euro |
Monatsbeiträge laut Anhang zu den Versicherungsbedingungen, gültig ab 01.08.2025.[3]
Gut zu wissen: Erreichst du die nächste Altersgruppe, zahlst du ab dem folgenden Monat den neuen Beitrag.[2] Ungewöhnlich ist, dass die Beiträge ab 71 Jahren wieder sinken. Die DFV kann die Beiträge anpassen, wenn sich die Kosten dauerhaft ändern.[2][3]
Was der DFV-ZahnSchutz laut Bedingungen leistet
- Zahnbehandlung und Zahnersatz: unter anderem Kunststofffüllungen, Inlays, Wurzel- und Parodontosebehandlung, Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate mit Knochenaufbau, Aufbissschienen und Reparaturen. Labor und Material sind eingeschlossen.[2]
- Kieferorthopädie: Behandlungen nach den Indikationsgruppen KIG 1 bis 5. Eine Altersgrenze nennen die Bedingungen nicht. Zahn- und Kieferfehlstellungen, die beim Abschluss schon bestehen, sind aber ausgeschlossen.[2]
- Zahnreinigung und Bleaching: professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelung zu 100 %. Bleaching beim Zahnarzt alle drei Jahre, zusammen mit der Prophylaxe bis zum Jahreshöchstbetrag deiner Stufe.[2][3]
- Veneers: Die Bedingungen nennen Veneers bei den Leistungen, schließen kosmetische Behandlungen wie Veneers aber aus. Nach meiner Lesart zahlt die DFV sie nur, wenn sie medizinisch notwendig sind.[2]
- GOZ-Garantie: Neue, heute noch unbekannte Behandlungsmethoden sollen künftig mitversichert sein.[2]
- Weltweit: Der Schutz gilt auch bei Behandlungen im Ausland, erstattet wird höchstens nach GOZ.[2]
- Assistance: Eine 24-Stunden-Hotline hilft unter anderem bei der Zahnarztsuche und bei einer Zweitmeinung, wenn sie im Versicherungsschein vereinbart ist.[6]
Was nicht versichert ist
- Laufende Behandlungen: Behandlungen, die vor Vertragsabschluss begonnen, angeraten oder bekannt waren.[2][4]
- Fehlende Zähne: Zähne, die beim Abschluss fehlen, beschädigt oder noch nicht dauerhaft ersetzt sind. Herausnehmbare Prothesen zählen nicht als dauerhaft ersetzt.[2]
- Langzeitprovisorien und Implantate bei Milchzähnen.[2]
- Behandlungen durch nahe Angehörige: Hier ersetzt die DFV nur Sachkosten.[2]
Keine Gesundheitsfragen heißt also nicht, dass alles versichert ist. Wer schon eine Lücke hat oder einen Heil- und Kostenplan in der Hand hält, bekommt dafür nichts. Mehr dazu im Ratgeber Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit.
Kündigung und Laufzeit
- Mindestlaufzeit: 24 Monate.[2][5]
- Deine Kündigung: danach täglich ohne Frist, in Textform. Zu viel gezahlte Beiträge erstattet die DFV laut Kundeninformation zurück.[2][5]
- Bei einer Beitragserhöhung: Kündigung innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung möglich.[2]
- Kündigung durch die DFV: Die DFV verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.[2]
- Widerruf: Die DFV gewährt zwei Monate statt der gesetzlichen 14 Tage.[5]
- Wichtig: Endet der Vertrag, endet auch der Schutz für eine laufende Behandlung.[2]
Testergebnisse laut DFV
| Tarif | Bewertung laut DFV | Tester und Ausgabe |
|---|---|---|
| DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 | „sehr gut (0,5)“, Testsieger | Stiftung Warentest Finanztest 09/2026, 278 Tarife |
Quelle: DFV, Zahnzusatzversicherung, abgerufen am 18.10.2026. Für die übrigen Stufen nennt die DFV dort keine Note.[1]
Die vollständigen Ergebnisse stehen kostenpflichtig auf test.de.[8] Wie die Noten zustande kommen, erklärt der Ratgeber Zahnzusatzversicherung Testsieger 2026.
Stärken und Schwächen
| Stärken | Schwächen |
|---|---|
| Keine Wartezeit und laut DFV keine Gesundheitsfragen[1][2] | Leistungsbegrenzung über 48 Monate statt üblicher drei Jahre[3] |
| Laut DFV „sehr gut (0,5)“ bei Finanztest 09/2026[1] | Für 21- bis 30-Jährige teurer als manche Konkurrenz[3] |
| Kieferorthopädie KIG 1 bis 5 ohne Altersgrenze in den Bedingungen[2] | Füllungen und Wurzelbehandlung nur in Exklusiv 100 zu 100 %[3] |
| Unfälle zu 100 % ohne Höchstbetrag[2] | Fehlende Zähne ausgeschlossen[2] |
| Nach 24 Monaten täglich kündbar[2] | Erstattung nur bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz[2] |
| Zahnreinigung zählt nicht zur Begrenzung[2] | Zahnreinigung und Bleaching zusammen gedeckelt, bei Exklusiv auf 200 Euro[3] |
Wie schneidet die DFV im Vergleich ab?
Zum Vergleich der Allianz-Tarif mit dem gleichen Erstattungssatz:
| Punkt | DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 | Allianz MeinZahnschutz 100 |
|---|---|---|
| Zahnersatz und Implantate | 100 % nach Abzug der Kassenleistung[2][3] | 100 % abzüglich Kassenleistung[7] |
| Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung | 100 %[3] | 100 %[7] |
| Begrenzung erste Jahre | 1.750 / 3.500 / 5.250 / 7.000 Euro in 48 Monaten[3] | 1.000 / 2.500 / 4.000 Euro in drei Versicherungsjahren[7] |
| Zahnreinigung | 100 %, zusammen mit Bleaching bis 200 Euro im Jahr[3] | 100 %, ohne eigene Jahresgrenze, zählt zur Zahnstaffel[7] |
| Kieferorthopädie | KIG 1 bis 5, ohne Kassenleistung bis 2.000 Euro[2][3] | unter 21 Jahren, bis 3.000 Euro[7] |
| Fehlende Zähne | ausgeschlossen[2] | bis zu drei fehlende Zähne versicherbar (laut Allianz)[7] |
| Testurteil laut Anbieter | „sehr gut (0,5)“[1] | „sehr gut (0,6)“[7] |
| Beitrag 21 bis 30 Jahre | 29,30 Euro[3] | ab 18,77 Euro[7] |
Was das für dich bedeutet: Beim Zahnersatz zahlen beide Tarife nach Ablauf der Begrenzung den vollen Rest. Die DFV erlaubt im ersten Jahr mehr Leistung, begrenzt dafür ein Jahr länger. Für junge Erwachsene ist die Allianz deutlich günstiger, und wer schon eine Zahnlücke hat, ist bei der Allianz besser aufgehoben. Die DFV punktet bei der Kieferorthopädie ohne Altersgrenze und beim Abschluss ohne Gesundheitsfragen. Mehr dazu im Ratgeber Allianz Zahnzusatzversicherung im Test.
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Für wen eignet sich welche DFV-Stufe?
| Deine Situation | Sinnvolle Wahl |
|---|---|
| Du willst Zahnersatz, Füllungen und Implantate ohne Eigenanteil | Exklusiv 100 |
| Du willst vor allem teuren Zahnersatz abfedern und Beitrag sparen | Premium 80 oder Komfort 70 |
| Dein Kind könnte eine Zahnspange brauchen | Exklusiv 100 vor der ersten Diagnose. Mehr im Ratgeber Zahnzusatzversicherung für Kinder. |
| Du möchtest keine Gesundheitsfragen beantworten | DFV prüfen, aber laufende und angeratene Behandlungen bleiben ausgeschlossen. |
| Dir fehlen bereits Zähne | Die DFV zahlt für diese Zähne nicht. Andere Tarife prüfen lassen. |
| Du bist zwischen 21 und 40 und willst günstig starten | Beiträge mit anderen Anbietern vergleichen. Mehr im Ratgeber Was kostet eine Zahnzusatzversicherung? |
Häufige Fragen
Hat die DFV Zahnzusatzversicherung eine Wartezeit?
Nein. Laut Versicherungsbedingungen bestehen keine Wartezeiten. In den ersten 48 Monaten sind die Leistungen aber begrenzt, bei Exklusiv 100 auf 1.750 Euro in den ersten 12 Monaten.[2][3]
Stellt die DFV Gesundheitsfragen?
Laut DFV werden beim Abschluss des DFV-ZahnSchutz keine Gesundheitsfragen gestellt.[1] Behandlungen, die vor Abschluss begonnen, angeraten oder bekannt waren, sowie fehlende Zähne sind trotzdem ausgeschlossen.[2]
Was kostet die DFV Zahnzusatzversicherung?
Für 21- bis 30-Jährige laut Anhang zu den Bedingungen 14,90 Euro (Basis 50), 20,60 Euro (Komfort 70), 23,60 Euro (Premium 80) und 29,30 Euro (Exklusiv 100) im Monat, gültig ab 01.08.2025.[3]
Wie hat die DFV bei Stiftung Warentest abgeschnitten?
Laut DFV erhielt der DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 bei Stiftung Warentest Finanztest 09/2026 die Note „sehr gut (0,5)“ und war Testsieger unter 278 Tarifen.[1] Die vollständigen Ergebnisse stehen kostenpflichtig auf test.de.[8]
Wann kann ich die DFV Zahnzusatzversicherung kündigen?
Nach der Mindestlaufzeit von 24 Monaten täglich ohne Kündigungsfrist in Textform. Bei einer Beitragserhöhung kannst du innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung kündigen.[2][5]
Persönliche Beratung
Ich bin Tarik El Bouazzaoui. Wenn du wissen möchtest, ob die DFV oder ein anderer Anbieter besser zu deinem Alter und deinen Zähnen passt, schauen wir uns das gemeinsam an. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Eine persönliche Einschätzung ist keine Leistungszusage des Versicherers. Bitte beachte auch die Erstinformation.
Quellen und Informationsstand
Abgerufen am 18. Oktober 2026. Anbieterangaben ersetzen nicht die maßgeblichen Vertragsunterlagen.
- DFV: Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz (Anbieterangabe)
- DFV: Versicherungsbedingungen für die Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz, Fassung 01.08.2025 (KV_DFV_VB_0838_2507)
- DFV: Anhang zu den Versicherungsbedingungen DFV-ZahnSchutz, Fassung 01.08.2025, Beiträge gültig ab 01.08.2025 (KV_DFV_VB_0839_2207)
- DFV: Informationsblatt zu Versicherungsprodukten DFV-ZahnSchutz (ZZV_DFV_IPID_1041_2411)
- DFV: Kundeninformationsblatt (ZZV_DFV_KIB_1040_2604)
- DFV: DFV-ZahnSchutz Assistance (KV_DFV_VB_0872_2304)
- Allianz: Zahnzusatzversicherung MeinZahnschutz (Anbieterangabe)
- Stiftung Warentest: Zahnzusatzversicherungen im Vergleich
